Treppenlifts

Treppenlift-Förderung 2025: Bis zu 4.000€ Zuschuss von der Pflegekasse

15. Dezember 20243 Min.
FörderungPflegekasseKfWBarrierefreiheit
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Ein Treppenlift kann die Lebensqualität im Alter erheblich verbessern und ermöglicht es, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die die Anschaffungskosten deutlich reduzieren können. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme 2025.

Zuschuss von der Pflegekasse: Bis zu 4.000€

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Ein Treppenlift fällt unter diese Kategorie.

  • Maximaler Zuschuss: 4.000€ pro Maßnahme
  • Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad (1-5)
  • Antragstellung: Vor dem Kauf bei der Pflegekasse
  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: Bis zu 16.000€ möglich

KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen des Programms 'Altersgerecht Umbauen' zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten an.

  • Programm 159: Kredit bis zu 50.000€ pro Wohneinheit
  • Programm 455-B: Investitionszuschuss bis 6.250€ (aktuell ausgeschöpft)
  • Keine Altersgrenze oder Pflegegrad erforderlich
  • Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss möglich

Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an. Diese variieren je nach Wohnort und sollten individuell recherchiert werden.

  • Landesförderprogramme für barrierefreies Wohnen
  • Kommunale Zuschüsse für Senioren
  • Stiftungen und Sozialverbände
  • Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen

Steuerliche Absetzbarkeit

Auch ohne Förderung können Sie die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend machen. Als außergewöhnliche Belastung können die Ausgaben Ihre Steuerlast reduzieren.

  • Absetzbar als außergewöhnliche Belastung
  • Ärztliches Attest oder Pflegegrad erforderlich
  • Handwerkerleistungen zusätzlich absetzbar (20% bis max. 1.200€/Jahr)
  • Belege und Rechnungen aufbewahren

Fazit

Mit der richtigen Kombination aus Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Förderung und steuerlicher Absetzbarkeit können Sie die Kosten für einen Treppenlift erheblich reduzieren. Wichtig ist, alle Anträge vor dem Kauf zu stellen und sich umfassend beraten zu lassen.

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